Die Gemeinde Doberschütz ist durch das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) verpflichtet, im Rahmen der Information und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Begünstigten, sofern sie im Rahmen des "Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) 2014-2020" Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erhalten, dies öffentlich bekanntzugeben.